Allgemeine Geschäftsbedingungen
Buchung
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Mit der Buchung, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder Email erfolgen
kann, reserviert der Gast verbindlich das Mietobjekt. -
Der Mietvertrag kommt mit der Rücksendung des unterschriebenen Vertrages inner-
halb 1 Woche zustande. -
Bei nicht fristgerechter Rücksendung des Vertrages behält sich der Vermieter vor,
das Objekt anderweitig zu vermieten. -
Die Buchung erfolgt für den buchenden Gast auch für alle angemeldeten Personen
und er haftet auch für diese Mitreisenden.
Mietpreis
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Der Mietpreis beinhaltet ausschließlich die Miete für die einzelnen Objekte ohne
Nebenkosten. -
Die anfallenden Nebenkosten werden nach Verbrauch mit unserem Verwalter vor Ort
abgerechnet. -
Auf Wunsch können die Nebenkosten im Voraus pauschalisiert werden und zusammen
mit dem Mietpreis bezahlt werden. - Hierzu sind die Angaben im Mietvertrag maßgeblich.
Zahlung
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Gleichzeitig mit der Rücksendung Ihres unterschriebenen Mietvertrages wird eine
Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig. -
Der Restbetrag des Mietpreises ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf das an-
gegebene Konto zu überweisen. -
Eine Zahlung mit Scheck ist auch möglich, wobei dieser ebenfalls 4 Wochen vor Miet-
beginn beim Vermieter eintreffen muss. -
Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter zum Rücktritt und zur Berechnung von
Schadenersatz.
Rücktritt
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Ein Rücktritt (Stornierung) ist jederzeit vor Reisebeginn möglich und muss schriftlich
an den Vermieter erfolgen. -
Bei Nichtantritt der Reise bleibt der Gast zur vollen Bezahlung des Mietpreises
verpflichtet. -
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die im Fall einer
Stornierung für die anfallenden Kosten eintritt. -
Eine Umbuchung auf einen Ersatzmieter ist nach Absprache mit dem Vermieter und
dessen Zustimmung generell möglich. -
Folgende Rücktrittskosten werden vom Vermieter erhoben:
- bis 90 Tage vor Mietbeginnn: 25 % des Mietpreises.
- 89 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises.
- weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises.
Kaution
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Der Vermieter ist berechtigt bei Schlüsselübergabe durch den Verwalter eine Kaution
zu verlangen. -
Schäden am Mietobjekt, die vom Mieter zu vertreten sind, berechtigen den Verwalter,
dafür entsprechende Kosten von der Kaution abzuziehen. -
Die Kaution wird nach Ende der Mietzeit wieder ausgezahlt oder mit den anfallenden
Nebenkosten verrechnet.
Pflichten des Mieters
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Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich Grundstück samt Inventar pfleglich zu
behandeln und darf es ausschließlich zu Wohnzwecken benutzen. Während Ihres
Aufenthaltesist im Winter der Parkplatz sowie der Zugang zum Haus selbst von Schnee
und Eis frei zu halten. -
Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Objekt aufgeräumt, besenrein und frei
von Müll zu hinterlassen. -
Das Mietobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Ohne
Genehmigung des Vermieters bleibt dem Verwalter das Recht vorbehalten, über-
zählige, nicht angegebene Mieter auszuweisen. - Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
- Bitte keinen Hunde-Kot im Haus und auf dem Grundstück hinterlassen.
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Aus hygienischen Gründen sollen sich die Haustiere nicht in den Schlafräumen
aufhalten. -
Ankunft und Abfahrt gelten wie vorab vereinbart und erfolgen auf eigene
Verantwortung. -
Bettwäsche und Handtücher müssen vom Mieter mitgebracht werden. Eine
Benutzung der Betten ist ohne Bettwäsche nicht erlaubt. -
Sollten Sie im Mietobjekt Beanstandungen feststellen, sind Sie verpflichtet, um den
Schaden so gering wie möglich zu halten, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem
Verwalter zu melden.
Pflichten des Vermieters
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Der Vermieter verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Mietzeitraum
bereitzustellen und alle gemachten Angaben einzuhalten. -
Änderungen von Ausstattung und Einrichtung bleiben dem Vermieter vorbehalten
und begründen keine Ansprüche des Mieters. -
Der Verwalter ist während Ihres Aufenthaltes nicht verpflichtet, das Grundstück
von Schnee und Eis freizuhalten.
Gerichtsstand
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Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Wohnsitzgericht des Vermieters zuständig.
Alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen im Übrigen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland.